Der letzte Beobachtungswettbewerb fand vom 29. November 2025 bis einschließlich 8. Januar 2026 statt. Alle interessierten und auf unserem Meldeportal → registrierten Beobachter*innen hatten während dieses Zeitraumes die Möglichkeit, sich mit ihren Naturbeobachtungen an diesem Wettbewerb zu beteiligen.
Es ging darum, möglichst viele Naturbeobachtungen zu melden. Diese Beobachtungen konnten aus allen Artengruppen sowie aus sämtlichen Ländern der Welt stammen. Eingereicht werden konnten sie direkt über die Webseite (Desktop-Version und mobile Meldeseite), mit Hilfe eines unserer Aktions-Meldeformulare oder unserer Aktionsseiten.
Generell galt: Jede Beobachtung aus dem Wettbewerbszeitraum, die spätestens bis zum 8. Januar 2026 um 23:59 Uhr auf dem Meldeportal veröffentlicht worden ist, entsprach einem Los für die Gewinnauslosung. Ab dem 9. Januar 2026 nachgemeldete Beobachtungen, die den Wettbewerbszeitraum betrafen, wurden bei der Verlosung nicht berücksichtigt. Dasselbe galt für Beobachtungen, die von nicht registrierten Personen mittels Sammel-Accounts, zum Beispiel NABU Sammelmelder, gemeldet wurden.
Auslosung im Rahmen des Beobachtungswettbewerbs
Wurde ein*e Teilnehmer*in als Gewinner*in ausgelost, wurde diese Person während derselben Wettbewerbsrunde bei weiteren Auslosungen nicht mehr berücksichtigt. Pro Wettbewerb war demzufolge nur ein Losgewinn pro Teilnehmer*in möglich.
Die Auslosung der Gewinne erfolgte in der Reihenfolge der Höhe ihrer unverbindlichen Preisempfehlungen gemäß Hersteller, beginnend mit dem Gewinn mit der höchsten unverbindlichen Preisempfehlung.
Alle Gewinner*innen wurden über das Ergebnis der Auslosung informiert. Sie wurden überdies um die Bestätigung ihrer Adressdaten binnen eines durch NABU|naturgucker basierend auf organisatorischen Rahmenbedingungen festgelegten Zeitraumes gebeten. Wurde dieser Zeitraum überschritten, ohne dass eine Rückmeldung erfolgte, erlosch der Anspruch auf den Sachpreis. NABU|naturgucker behielt sich vor, den jeweiligen Sachpreis nach Ausbleiben einer Rückmeldung anderweitig zu verlosen.
Haftung, Durchführung und Ausschluss
NABU|naturgucker haftete weder für die fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für beschädigte, fehlgeleitete oder verspätete Teilnahmeeintragungen sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Beobachtungswettbewerbs oder die Teilnahme am Beobachtungswettbewerb beeinflussten. NABU|naturgucker übernahm insbesondere keine Haftung, wenn E-Mails oder sonstige Daten nicht ordnungsgemäß oder falsch eingegeben wurden und infolgedessen nicht oder verspätet an NABU|naturgucker übermittelt wurden. Im übrigen haftete NABU|naturgucker nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter*innen und/oder Erfüllungsgehilfen.
Die Durchführung des Beobachtungswettbewerbs, die Auswahl der Preise und deren Vergabe oblagen ausschließlich NABU|naturgucker. Maßgeblich für die Ermittlung der Gewinner*innen waren die auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker eingereichten Beobachtungen. NABU|naturgucker übermittelte die Adressdaten der Gewinner*innen zum Versenden ausgelobter Preise an die Sponsoren und Partner.
NABU|naturgucker behielt sich vor, den Beobachtungswettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden oder zu verändern. Von dieser Möglichkeit hätte NABU|naturgucker nur dann Gebrauch gemacht, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen oder einer zu geringen Anzahl Teilnehmender eine ordnungsgemäße Durchführung des Beobachtungswettbewerbs nicht gewährleistet gewesen wäre. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer teilnehmenden Person oder einer dritten Person verursacht worden wäre, hätte NABU|naturgucker von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen können.
Sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen bestanden, übernahm NABU|naturgucker keinerlei darüber hinausgehende, wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit irgendeinem im Rahmen des Beobachtungswettbewerbs an eine Person vergebenen Preis. NABU|naturgucker war berechtigt, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies wäre gesondert auf den Webseiten von NABU|naturgucker bekannt gegeben worden.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behielt sich NABU|naturgucker das Recht vor, Personen vom Beobachtungswettbewerb auszuschließen. Bei (auch nur versuchter) Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder einer Vorteilsverschaffung durch anderweitige (auch nur versuchte) Manipulation ist NABU|naturgucker berechtigt, auch nachträglich Preise abzuerkennen und diese auf Kosten des Teilnehmenden zurückzufordern.
Sonstiges
Der Rechtsweg war ausgeschlossen. Es galt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Preisträgerschaft war nicht übertragbar. Eine Barauszahlung der Preise war nicht möglich.
Mitglieder und Angestellte der NABU|naturgucker gemeinnützige eG und juristische Personen waren von der Teilnahme ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Northeim. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder der fehlenden Bestimmung gilt eine solche, die der von den Parteien Beabsichtigten am nächsten kommt.
Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
Veranstalter
Der Beobachtungswettbewerb wird von der NABU|naturgucker gemeinnützige eG veranstaltet.
Datenschutz
Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer → Datenschutzerklärung.

