Hier erfahren Sie mehr über grundsätzliche Themen rund um die auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker veröffentlichten Bilder und Videos. Außerdem geben wir einige grundlegende Tipps für die Bearbeitung von Bildern und Videos vor dem Hochladen.
- Generelle Hinweise und technische Details
- Veröffentlichung von Bildern/Videos erfolgt mit Namensnennung
- Technische Hinweise und Tipps fürs Bearbeiten von Bildern und Videos
- Bild- und Videobearbeitung – was dabei zu beachten ist
- Bilder und Videos als wichtige Belegdokumente
- Bilder und Videos sensibler Arten schützen
Generelle Hinweise und technische Details
Hinsichtlich der Naturmotive, die auf den von Ihnen auf unserem Meldeportal hochgeladenen Bildern und in den Videos zu sehen sind, haben Sie sehr → viele Möglichkeiten. Bindend ist folgender Aspekt: Sie dürfen nur Fotos/Videos hochladen, bei denen Sie selbst der/die Rechteinhaber*in sind! Außerdem liegt es in Ihrer Verantwortung, mit den Fotos/Videos keine Rechte Dritter zu verletzen und beim Fotografieren/Filmen sorgsam mit der Natur umzugehen.
Alle beim Meldeportal von NABU|naturgucker hochgeladenen Bilder werden auf der Webseite → Flickr gespeichert und per Software-Schnittstelle auf unserem Meldeportal angezeigt. Für Videos gilt Ähnliches, sie werden auf der Webseite → Vimeo gespeichert. Aus Datenschutzgründen übermittelt NABU|naturgucker die Dateien ohne darin eingebettete Metadaten (Exif-Daten) an Flickr und Vimeo. Angaben zum Kameratyp, zur Belichtung sowie gegebenenfalls vorhandene GPS-Koordinaten werden demnach nicht an diese beiden Seiten weitergegeben und auch auf unserem Meldeportal nicht gespeichert.
Das Hochladen von Bildern und Videos, die auf unserem Meldeportal angezeigt werden sollen, ist nur jenen Personen möglich, die bei der Webseite → registriert und angemeldet sind. Betrachtet werden können die Fotos und Filme hingegen von allen Seitenbesucher*innen, also auch von nicht registrierten Personen. Darüber hinaus stehen die Fotos auf Flickr und die Videos auf Vimeo zum Betrachten zur Verfügung. Bedenken Sie dies bitte unbedingt, bevor Sie Bilder und Videos veröffentlichen, denn sie sind daraufhin frei zugänglich im Internet zu finden!
Bilder, die Sie hochladen, dürfen nicht größer als 10 MB sein und sollten im jpg-Format vorliegen.
Videodateien dürfen eine Größe von 50 MB nicht überschreiten. Unterstützt werden derzeit die Dateiformate mov und mp4. Achten Sie darauf, dass mit Smartphones aufgenommene Videos nicht um 90° verdreht sind. Verwenden Sie bitte geeignete Software (siehe → weiter unten), um die Videos vor dem Hochladen richtig auszurichten.
Tondokumente, zum Beispiel im wav- oder mp3-Format, können derzeit nicht auf unserem Meldeportal veröffentlicht werden. Doch es gibt einen Trick: Sie können Tonaufzeichnungen als Videos hochladen. Wandeln Sie diese Dateien dafür in eines der beiden unterstützten Videoformate mov oder mp4 um. Am besten fügen Sie außerdem ein Standbild hinzu, damit in dem Video die entsprechende Art zu sehen und zu hören ist. Haben Sie selbst kein passendes Bild zur Hand, hilft vielleicht jemand aus der Aktivengemeinschaft unseres Meldeportals mit einem seiner/ihrer Bilder aus – fragen Sie einfach nach. Wie Sie andere Aktive direkt kontaktieren können, beschreiben wir → hier.
Veröffentlichung von Bildern/Videos erfolgt mit Namensnennung
Damit die auf unserem Meldeportal veröffentlichten Angaben zu Naturbeobachtungen, Bilder und Videos für den Naturschutz und die Forschung verwendbar bzw. zitierfähig sind, müssen die Namen der Inhaber*innen der Urheberrechte unmissverständlich erkennbar sein. Deshalb ist eine Registrierung auf unserem Meldeportal und somit auch auf den Aktionsseiten nur mit Ihrem Klarnamen (echten Namen) möglich. Die Namen der Nutzer*innen werden in Verbindung mit von ihnen veröffentlichten Naturbeobachtungsdaten, Bildern, Videos und Kommentaren öffentlich angezeigt.
Liegen triftige Gründe vor, die gegen eine Veröffentlichung Ihres Namens sprechen – beispielsweise, dass Sie ein Opfer von Stalking sind –, dann kontaktieren Sie uns bitte unter info@NABU-naturgucker.de, damit wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung suchen können. Denn uns ist bewusst, dass es Ausnahmesituationen gibt, die ein Abweichen von unserer Klarnamenvorschrift erfordern.
Hinweis: Dass die Namen der Fotograf*innen und Beobachter*innen öffentlich sichtbar angezeigt werden, ist in Bezug auf die Kennzeichnung der Urheberrechte wichtig. Diese namentliche Kennzeichnung steht nicht im Widerspruch zum Datenschutz, siehe auch unsere → Nutzungsbedingungen sowie das Thema → Datenschutz und Urheberrecht.
Technische Hinweise und Tipps fürs Bearbeiten von Bildern und Videos
Fotos
Für die Bildbearbeitung sind die meisten gängigen Programme beziehungsweise Apps bestens geeignet. Von Lightroom und Photoshop bis Affinity reicht die Palette der erhältlichen Foto-Software. Eine kostenfrei nutzbare Online-Anwendung, die viele im Alltag nützliche Funktionen zur Bildbearbeitung bietet und vergleichsweise leicht zu bedienen ist, ist → Pixlr.
Zum Bearbeiten von Bildern, die auf unserem Meldeportal veröffentlicht werden sollen, hat sich die Windows Fax- und Bildanzeige in vielen Fällen als ungeeignet erwiesen. Dieses Programm verändert beim Speichern die Lageinformation des Bildes und verfälscht dadurch die Angabe, ob es im Hoch- oder Querformat vorliegt. Aufgrund dieser Veränderung werden die entsprechenden Angaben dort, wo die Bilddateien gespeichert werden, nicht mehr ordnungsgemäß interpretiert. Dadurch kann es geschehen, dass hochformatige Bilder auf unserem Meldeportal fälschlicherweise um 90° gedreht im Querformat angezeigt werden.
Bei der Nutzung der meisten anderen Bildbearbeitungsprogramme tritt dieses Problem in aller Regel nicht auf. Es kann jedoch vorkommen, dass Bilder, die mit bestimmten Kameras aufgenommen wurden, aus ähnlichen Gründen falsch interpretiert werden. Dies ist beispielsweise bei mit Camcordern aufgenommenen Fotos der Fall. Abhilfe schafft es hier, die Metadaten der Bilder dahingehend zu bearbeiten, dass das Kameramodell gelöscht wird. Zu finden ist diese Angabe unter Eigenschaften/Details/Kameramodell.
Videos
Meist sind Videos, die mit Digitalkameras oder Smartphones aufgenommen wurden, sehr große Dateien und gegebenenfalls sind sie zu lang oder es sollen nur einzelne Szenen veröffentlicht werden. Zum Schneiden von Videos gibt es zahlreiche kostenlos verwendbare Anwendungen, die teils sehr leicht zu bedienen sind. Für gehobene Qualitätsansprüche empfiehlt sich die Nutzung leistungsstarker Programme, darunter das kostenlose → DaVinci Resolve. Diese Software ist wie einige ähnliche Programme mit so vielen Funktionen ausgestattet, dass das Arbeiten mit diesen mächtigen Werkzeugen anfangs möglicherweise nicht ganz so leicht von der Hand geht. Doch die Mühe kann sich für all jene lohnen, die Videos nicht einfach nur schneiden, sondern etwas aufwendiger bearbeiten möchten.
Damit Ihre Videos die auf unserem Meldeportal vorgegebene Maximalgröße von 50 MB nicht überschreiten, kann es erforderlich sein, dass Sie die Dateien vor dem Hochladen verkleinern müssen. Es gibt verschiedene Software-Lösungen für diese Aufgabe. Ein Beispiel ist der → VLC Player. Diese Anwendung ist für Windows, Mac und Linux sowie weitere Betriebssysteme verfügbar. Der Name täuscht, die Software kann mehr als nur Dateien abspielen. Wie sich damit Videos verkleinern lassen, wird auf → Heise.de leicht verständlich beschrieben.
Außerdem gibt es verschiedene Online-Tools, die Sie mithilfe von Suchmaschinen (Suchbegriffe „Videos online verkleinern“) finden können. Manche dieser Anbieter fügen automatisch Wasserzeichen oder Hinweise auf die eigene Webseite beziehungsweise Werbelinks in die verkleinerten Videos ein. Zudem gibt es in vielen Fällen Limitierungen wie etwa, dass nicht mehr als fünf Videos pro Tag kostenlos verkleinert werden können.
Bild- und Videobearbeitung – was dabei zu beachten ist
Grundsätzlich spricht nichts gegen eine moderate Bearbeitung von Videos und Fotos, bevor sie auf unserem Meldeportal veröffentlicht werden. Hierunter ist beispielsweise eine Belichtungskorrektur zu verstehen. Auch ein Zuschneiden oder ein sanftes Nachschärfen und Ähnliches ist bei Fotos akzeptabel; bei Videos eventuell die Korrektur der Lautstärke der Tonspur oder Vergleichbares. Wichtig ist, dass die inhaltliche Aussage erhalten bleibt und die in der Natur angetroffene Situation nicht verfälscht dargestellt wird.
Bearbeitungsschritte, die die inhaltliche Aussage eines Bildes oder Videos verändern oder die zu einer starken Abweichung der in der Realität zu beobachtenden Details führen, lehnen wir ab. Hierunter fallen zum Beispiel extreme Farbveränderungen, damit der Schmetterling auf dem Foto noch brillanter aussieht, oder das Hineinkopieren weiterer Vogelindividuen, um den Starenschwarm noch imposanter wirken zu lassen.
Wir möchten Sie deshalb darum bitten, vom Hochladen derart manipulierter oder gar erheblich verfälschter Aufnahmen unbedingt abzusehen.
Bilder und Videos als wichtige Belegdokumente
Für die Forschung und den Naturschutz ist es wichtig, dass Beobachtungsdaten mit Bildern und/oder Videos angereichert sind und somit durch diese belegt werden. Einerseits sind diese Belegdokumente gewissermaßen „Beweise“, die die Angaben zur Beobachtung ( = Zeugenaussage über eine Sichtung in der Natur) untermauern. Andererseits sind sie hilfreich, wenn es darum geht, die Plausibilität einer Artbestimmung einzuschätzen.
Dass zu einem Beobachtungsdatensatz mindestens ein Belegfoto oder -video auf unserem Meldeportal vorliegt, wird in den Beobachtungslisten mittels eines blauen Kamerasymbols angezeigt, siehe Markierung #1. Durch das Anklicken des Kamerasymbols werden die verfügbaren Belegbilder/-videos in einem Detailansichtsfenster geöffnet.
Ein Bild oder Video wird automatisch zu einem Beobachtungsbeleg, wenn das Aufnahmedatum, die gezeigte Art und das Gebiet, in welchem das entsprechende Bild/Video aufgenommen wurde, mit den Daten einer Beobachtung übereinstimmen. Diese Verknüpfung zwischen Beobachtung und Belegmedium nimmt die Datenbank automatisch vor.
Wenn Sie also eine Belegaufnahme oder gleich mehrere zu einer Beobachtung angefertigt haben, brauchen Sie nach dem Erfassen der Beobachtung nur das oder die entsprechenden Bild(er)/Video(s) hochzuladen. Wie das geht, erfahren Sie → hier.
Technischer Hinweis: Falls Sie zuerst das Bild oder Video hochladen und anschließend in einem davon unabhängigen separaten Meldevorgang die Beobachtungsdaten erfassen, wird die systeminterne Verknüpfung zwischen Bild/Video und Beobachtung erst mit einiger Verzögerung hergestellt. Die Datenbank „weiß“ nicht auf Anhieb, dass beides zusammengehört. Wir haben uns gegen eine Prüfung aller Daten in Echtzeit entschieden, weil dies eine sehr hohe Rechenleistung erfordern würde. Es würde den Arbeitsspeicher des Servers enorm belasten, was dazu führen würde, dass das Meldeportal permanent stark verlangsamt werden würde. Alle Nutzer*innen wären davon betroffen. Um damit verbundene Unannehmlichkeiten zu verhindern, wird täglich nur einmal eine Berechnung neuer Verknüpfungen zwischen Beobachtungsdatensätzen und Bildern/Videos durchgeführt. Dies geschieht nachts, weil dann nur wenige Menschen live auf die Webseite zugreifen und vorübergehend ausgebremst werden. Aufgrund dieser nächtlichen Bearbeitung sollten spätestens am nächsten Tag Belegbilder und -videos gemeinsam mit dazugehörigen Beobachtungen angezeigt werden.
Werden die Grunddaten eines Bildes/Videos oder die Beobachtungsdaten nachträglich verändert, geht die Verknüpfung zwischen Beobachtung und Belegbild/-video gegebenenfalls verloren. Sie wird aber beim nächsten Datenbank-Berechnungsvorgang in der folgenden Nacht erneut erstellt und ist danach wieder sichtbar.
Deshalb unser Tipp: Erst die Beobachtung(en) erfassen und dann Fotos und/oder Videos hochladen! Oder Sie erzeugen beim Hochladen der Bilder/Videos gleichzeitig einen Beobachtungsdatensatz. Dieses Vorgehen wird → hier beschrieben.
Die Anzahl der Belegbilder/-videos pro Beobachtung ist nicht begrenzt. Es kann zudem durchaus vorkommen, dass auch Bilder/Videos anderer Beobachter*innen zur selben Art, die im selben Gebiet am selben Datum angefertigt wurden, als Belegbilder oder -videos angezeigt werden. Das heißt, Belegbilder/-videos sind Belege für das Vorkommen einer Art in einem Gebiet an einem bestimmten Tag und somit nicht für die Beobachtungen einer einzelnen Person! Denn die Art kann im Gebiet am entsprechenden Tag von mehreren Beobachter*innen gesehen (und fotografiert/gefilmt) worden sein. Somit handelt es sich nicht um eine Fehlfunktion der Webseite, wenn zu Ihren Beobachtungen Belegbilder/-videos anderer Fotograf*innen vom selben Tag aus demselben Gebiet und zur selben Art angezeigt werden.
Bilder und Videos sensibler Arten schützen
Zeigen Ihre Bilder und/oder Videos sensible Arten, ist es auf unserem Meldeportal möglich, diese Medien mit einem Schutz zu versehen. Schon beim Hochladen, aber auch nachträglich kann im Eingabeformular ein Häkchen bei „geschützt“ gesetzt werden. Es bewirkt, dass die Fotos und Videos später in der Galerie ohne exakte Ortsangabe (in Deutschland nur auf Bundeslandebene) und ohne den Namen der Person, die sie hochgeladen hat, angezeigt werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie → hier.
Fragen zur Bedienung des Meldeportals von NABU|naturgucker?
Sie haben eine individuelle Frage zur Bedienung des Meldeportals von NABU|naturgucker und möchten mit uns Kontakt aufnehmen? Dann wenden Sie sich bitte an support@NABU-naturgucker.de.