Der Beobachtungswettbewerb findet vom 30. November 2024 bis einschließlich 9. Januar 2025 statt. Alle interessierten und auf unserem Meldeportal → registrierten Beobachter*innen haben während dieses Zeitraumes die Möglichkeit, sich mit ihren Naturbeobachtungen zu beteiligen.
Es geht in dem Wettbewerb darum, möglichst viele Naturbeobachtungen zu melden. Diese Beobachtungen können aus allen Artengruppen sowie aus sämtlichen Ländern der Welt stammen. Eingereicht werden können sie direkt über die Webseite (Desktop-Version und mobile Meldeseite), mithilfe eines unserer Aktions-Meldeformulare oder unserer Aktionsseiten.
Generell gilt: Jede Beobachtung aus dem Wettbewerbszeitraum, die bis spätestens bis zum 9. Januar 2025 um 23:59 Uhr auf dem Meldeportal veröffentlicht wird, entspricht einem Los für die Gewinnauslosung. Ab dem 10. Januar 2025 nachgemeldete Beobachtungen, die den Wettbewerbszeitraum betreffen, werden bei der Verlosung nicht berücksichtigt! Dasselbe gilt für Beobachtungen, die von nicht registrierten Personen mittels Sammel-Accounts, zum Beispiel NABU Sammelmelder, gemeldet werden.
Auslosung im Rahmen des Beobachtungswettbewerbs
Wird ein*e Teilnehmer*in als Gewinner*in ausgelost, wird diese Person während derselben Wettbewerbsrunde bei weiteren Auslosungen nicht mehr berücksichtigt. Pro Wettbewerb ist demzufolge nur ein Losgewinn pro Teilnehmer*in möglich.
Die Auslosung der Gewinne erfolgt in der Reihenfolge der Höhe ihrer unverbindlichen Preisempfehlungen gemäß Hersteller, beginnend mit dem Gewinn mit der höchsten unverbindlichen Preisempfehlung.
Alle Gewinner*innen werden über das Ergebnis der Auslosung informiert. Sie werden überdies um die Bestätigung ihrer Adressdaten binnen eines durch NABU|naturgucker basierend auf organisatorischen Rahmenbedingungen festgelegten Zeitraumes gebeten. Wird dieser Zeitraum überschritten, ohne dass eine Rückmeldung erfolgt, erlischt der Anspruch auf den Sachpreis. NABU|naturgucker behält sich vor, den jeweiligen Sachpreis nach Ausbleiben einer Rückmeldung anderweitig zu verlosen.
Haftung, Durchführung und Ausschluss
NABU|naturgucker haftet weder für die fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für beschädigte, fehlgeleitete oder verspätete Teilnahmeeintragungen sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Beobachtungswettbewerbs oder die Teilnahme am Beobachtungswettbewerb beeinflussen. NABU|naturgucker übernimmt insbesondere keine Haftung, wenn E-Mails oder sonstige Daten nicht ordnungsgemäß oder falsch eingegeben werden und infolgedessen nicht oder verspätet an NABU|naturgucker übermittelt werden. Im übrigen haftet NABU|naturgucker nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter*innen und/oder Erfüllungsgehilfen.
Die Durchführung des Beobachtungswettbewerbs, die Auswahl der Preise und deren Vergabe obliegen ausschließlich NABU|naturgucker. Maßgeblich für die Ermittlung der Gewinner*innen sind die auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker eingereichten Beobachtungen. NABU|naturgucker übermittelt die Adressdaten der Gewinner*innen zum Versenden ausgelobter Preise an.
NABU|naturgucker behält sich vor, den Beobachtungswettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden oder zu verändern. Von dieser Möglichkeit macht NABU|naturgucker nur dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen oder einer zu geringen Anzahl Teilnehmender eine ordnungsgemäße Durchführung des Beobachtungswettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer teilnehmenden Person oder einer dritten Person verursacht wurde, kann NABU|naturgucker von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
Sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen bestehen, übernimmt NABU|naturgucker keinerlei darüber hinausgehende, wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit irgendeinem im Rahmen des Beobachtungswettbewerbs an eine Person vergebenen Preis. NABU|naturgucker ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies wird gesondert auf den Webseiten von NABU|naturgucker bekannt gegeben.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich NABU|naturgucker das Recht vor, Personen vom Beobachtungswettbewerb auszuschließen. Bei (auch nur versuchter) Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder einer Vorteilsverschaffung durch anderweitige (auch nur versuchte) Manipulation ist NABU|naturgucker berechtigt, auch nachträglich Preise abzuerkennen und diese auf Kosten des Teilnehmenden zurückzufordern.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Preisträgerschaft ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.
Mitglieder und Angestellte der NABU|naturgucker gemeinnützige eG und juristische Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Northeim. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder der fehlenden Bestimmung gilt eine solche, die der von den Parteien Beabsichtigten am nächsten kommt.
Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
Veranstalter
Der Beobachtungswettbewerb wurde von der NABU|naturgucker gemeinnützige eG veranstaltet.
Datenschutz
Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer → Datenschutzerklärung.