Teilnahmebedingungen
Es ging in dem Wettbewerb darum, Beobachtungen von Fliegenpilz-Vorkommen auf → pilzgucker.de/fliegenpilz zu melden. Jede mit Bild(ern) aus dem Wettbewerbszeitraum stammende Beobachtung, die bis spätestens zum 31. Dezember 2022 auf pilzgucker.de (eine Projektseite des Meldeportals von NABU|naturgucker) veröffentlicht wurde, nahm am Wettbewerb teil. Durch das Hochladen der Bilder auf pilzgucker.de bzw. auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker wurden einfache Nutzungsrechte an die DGfM erteilt. Die Teilnehmenden erklärten sich mit der Weitergabe ihrer Anmeldedaten des Meldeportals von NABU|naturgucker an die DGfM ausschließlich zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit den Gewinner*innen einverstanden. Informationen zu den Preisen finden Sie weiter oben.
Haftung, Durchführung und Ausschluss
Die DGfM und NABU|naturgucker haften weder für die fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für beschädigte, fehlgeleitete oder verspätete Teilnahmeeintragungen sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Wettbewerbs oder die Teilnahme am Wettbewerb beeinflussen. NABU|naturgucker übernimmt insbesondere keine Haftung, wenn E-Mails oder sonstige Daten nicht ordnungsgemäß oder falsch eingegeben werden und infolge dessen nicht oder verspätet an das Meldeportal von NABU|naturgucker übermittelt werden. Im Übrigen haften die DGfM und NABU|naturgucker nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen.
Die Durchführung des Wettbewerbs, die Auswahl der Preise und deren Vergabe obliegen der DGfM und NABU|naturgucker. Maßgeblich für die Ermittlung der Preisträger*innen sind die bei pilzgucker.de/naturgucker.de eingereichten Fundmeldungen mit Bild. Die DGfM übermittelt die Adressdaten der Preisträger*innen an die jeweiligen Sponsoren zum Versenden bzw. Einlösen der ausgelobten Preise.
Die DGfM und NABU|naturgucker behalten sich vor, den Beobachtungswettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden oder zu verändern. Von dieser Möglichkeit machen die DGfM und NABU|naturgucker nur dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen oder einer zu geringen Teilnehmendenzahl eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer/eines Teilnehmenden oder einer/eines Dritten verursacht wurde, können die DGfM und NABU|naturgucker von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.
Sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen bestehen, übernehmen die DGfM und NABU|naturgucker keinerlei darüber hinausgehende, wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit irgendeinem im Rahmen des Wettbewerbs an eine Person vergebenen Preis. Die DGfM und NABU|naturgucker sind berechtigt, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies wird gesondert auf dieser Webseite von NABU|naturgucker bekannt gegeben.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten sich die DGfM und NABU|naturgucker das Recht vor, Personen vom Beobachtungswettbewerb auszuschließen. Bei (auch nur versuchter) Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder einer Vorteilsverschaffung durch anderweitige (auch nur versuchte) Manipulation sind die DGfM und NABU|naturgucker berechtigt, auch nachträglich Preise abzuerkennen und diese auf Kosten der/des Teilnehmenden zurückzufordern.
Sonstiges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Preisträgerschaft ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.
Mitglieder des DGfM-Präsidiums, Mitarbeiter*innen von NABU|naturgucker und juristische Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist Karlsruhe. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder der fehlenden Bestimmung gilt eine solche, die der von den Parteien Beabsichtigten am nächsten kommt.
Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
Veranstalter
Der Fliegenpilz-Kartierungswettbewerb wurde von der → DGfM mit Unterstützung der naturgucker.de gemeinnützige eG (heute NABU|naturgucker gemeinnützige eG) veranstaltet.
Datenschutz
Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer → Datenschutzerklärung sowie in derjenigen der → DGfM.