Startseite » Wir » Wer wir sind und was wir tun » Satzung und Gemeinnützigkeit

Satzung und Gemeinnützigkeit

  • Handschlag für die Natur, Hände (c) Robert Owen-Wahl/Pixabay und Landschaft (c) Gaby Schulemann-Maier
    Handschlag für die Natur, Hände (c) Robert Owen-Wahl/Pixabay und Landschaft (c) Gaby Schulemann-Maier

Auszüge aus unserer Satzung

Grafik (c) Gerd Altmann/Pixabay
Grafik (c) Gerd Altmann/Pixabay

Die wesentlichen Passagen der im Genossenschaftsregister eingetragenen Satzung der NABU|naturgucker gemeinnützigen eG als Basis ihrer Arbeit lauten wie folgt:

Absatz 2.1

Gegenstand (der Genossenschaft) ist die Förderung eines nachhaltigen Naturschutzes, des Biotop- und Artenschutzes sowie die Förderung der Bildungs- und Forschungsarbeit in den genannten Bereichen.

Absatz 2.2

Die Genossenschaft verwirklicht den Gegenstand insbesondere durch:

  • das Erforschen der Grundlagen des Natur-, Biotop- und Artenschutzes
  • die Vermehrung des Wissens über die Arten- und Lebensraumvielfalt als Teil der Biodiversität
  • die Förderung der dazu notwendigen Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datenorganisation zu Arten und Lebensräumen
  • den Aufbau und Betrieb einer Community-Plattform für naturbeobachtende Menschen, insbesondere auch im Internet
  • öffentliches Vertreten und Verbreiten der Ziele des Naturschutzgedankens
  • die Förderung des Naturschutzgedankens unter der Jugend und im Bildungsbereich
  • Kooperation mit anderen in den genannten Bereichen tätigen Vereinen, Gesellschaften, Organisationen inklusive der Mittelweiterleitung an in- und ausländische Körperschaften im Rahmen von § 58 Nr. 1 Abgabenordnung.

Absatz 2.3

Die Genossenschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenverordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist überparteilich und überkonfessionell. Die Gesellschaft verfolgt den Unternehmensgegenstand selbstlos und nicht in erster Linie zu eigenwirtschaftlichem Zweck. Sie begünstigt keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen. Die Mittel der Genossenschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Genossenschaft erhalten.

So setzen wir die Satzung um

Ausdruck aus dem Genossenschaftsregister
Ausdruck aus dem Genossenschaftsregister

Wir haben zum Projektstart 2007 bewusst die Entscheidung getroffen, dass der Träger des damals noch als naturgucker.de bezeichneten Projekts eine gemeinnützige Genossenschaft sein soll. Dies mag vielleicht auf den ersten Blick ein wenig ungewöhnlich erscheinen. Unserer Meinung nach bietet diese Rechtsform aber für eine erfolgreiche Entwicklung und einen dauerhaften Erfolg des Projektes die beste Voraussetzung. Im Februar 2024 erfolgte die Umbenennung von naturgucker.de in NABU|naturgucker.

NABU|naturgucker ist eine Genossenschaft

Wir unterwerfen uns damit einer inhaltlichen Kontrolle unseres Tuns durch den deutschen Genossenschaftsverband. Demnach werden wir nicht nur durch unsere Mitglieder inhaltlich kontrolliert, sondern zusätzlich regelmäßig von unabhängigen Dritten überwacht. Zudem wacht das Finanzamt fortwährend über die ordnungsgemäße Verwendung der Gelder, → siehe unten.

NABU|naturgucker wird als „normales“ Unternehmen geführt

Betriebswirtschaftlich orientiertes, unternehmerisches Handeln ist unserer Meinung nach heute für die Umsetzung der ideellen Ziele notwendig. Nur so kann erfolgreich für einen nachhaltigen Naturschutz gearbeitet werden.

Unabhängig davon wird noch ein Teil der Arbeiten ehrenamtlich geleistet.

NABU|naturgucker ist gemeinnützig

Dies bedeutet zum einen, dass wir mit unserer Arbeit ausschließlich satzungsgemäße Ziele verfolgen dürfen.

Zum anderen ist so festgelegt, dass möglicherweise erwirtschaftete Überschüsse nicht an die Genossenschaftsmitglieder ausgeschüttet werden dürfen, sondern zeitnah zu satzungsgemäßen Aufgaben eingesetzt werden müssen. Das Finanzamt Northeim prüft die Einhaltung regelmäßig.