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Teilnahmebedingungen für die Verlosung von Kinokarten für „INSEKTEN – HELDEN IM VERBORGENEN“

Insekten – Helden im Verborgenen, ab 16. Juli 2026 im Kino
Insekten – Helden im Verborgenen, ab 16. Juli 2026 im Kino

Über den Film

NABU|naturgucker ist Partner des Dokumentarfilms → INSEKTEN – HELDEN IM VERBORGENEN, der ab dem 16. Juli 2026 in deutschen Kinos zu sehen sein wird. Dieser 88-minütige Film nimmt uns mit auf eine Reise in den Mikrokosmos der Insekten – inklusive eines Rückblicks auf die Zeit ihres ersten Auftretens vor rund 480 Millionen Jahren. Regisseur Nepomuk Pfaff sind atemberaubende Aufnahmen gelungen, mit denen die Geschichte der Insekten und so vieles mehr vermittelt wird. Die Schauspielerin Katharina Thalbach übernimmt dabei die Rolle der Erzählerin.

Genre: Dokumentarfilm | Produktionsland: Deutschland | Produktion: CZAR Film GmbH |
Regie: Nepomuk Pfaff | Erzählt von: Katharina Thalbach | Dauer: 88 Minuten | 
FSK: ab 0 Jahren | Kinostart: 16. Juli 2026 | Verleih & Vertrieb: → Camino Filmverleih |
Presse: → KERN DES GANZEN

🎥 → Trailer ansehen …

In folgenden Kinos wird der Film ab dem 16. Juli 2026 gezeigt*:

  • Alpirsbach: Subiaco Kino im Kloster
  • Attendorn: JAC Kino
  • Bad Tölz: Capitol
  • Balingen: Bali
  • Bamberg: Lichtspiel Odeon
  • Berlin: Bali Kino, Zeiss-Großplanetarium Berlin
  • Böblingen: Filmzentrum Bären und Metropol
  • Bonn: Kinopolis Bad Godesberg
  • Brake: Centraltheater
  • Cottbus: Obenkino im Glad-House
  • Darmstadt: Helia oder Rex
  • Dettelbach: Cineworld (Cineplex)
  • Essen: Eulenspiegel
  • Fürstenwalde: Filmtheater Union Fürstenwalde
  • Dresden: Programmkino Ost, Zentralkino
  • Garmisch-Partenkirchen: Hochland Kino Partenkirchen
  • Gauting: Kino Breitwand
  • Gießen: Kinopolis oder Kinocenter
  • Göttingen: Méliès Göttingen
  • Gröbenzell: Gröben-Lichtspiele
  • Hachenburg: Cinexx
  • Halle: Puschkino
  • Hamburg: Kinopolis Hafencity, Zeise
  • Hannover: Kino am Raschplatz
  • Karlsruhe: Schauburg
  • Kempten: Colosseum
  • Kiel: Kommunales Kino in der Pumpe, Studio Filmtheater
  • Kitzingen: Roxy Kitzingen
  • Klagenfurt: Volkskino
  • Köln: Metropolis
  • Königs Wusterhausen: Capitol
  • Kornwestheim: Capitol
  • Leipzig: Luru, Passage Kinos, Regina
  • Lennestadt: Lichtspielhaus Lennestadt
  • Ludwigsburg: Central
  • Magdeburg: Moritzhof
  • München: Mathäser Filmpalast, Monopol
  • Münster: Kurbelkiste, Cinema oder Schloss
  • Nürnberg: Cinecitta
  • Ochsenfurt: Casablanca Ochsenfurt
  • Osnabrück: Cinema-Arthouse
  • Pforzheim: Kommunales Kino Pforzheim
  • Potsdam: Thalia
  • Ravensburg: Die Burg
  • Regensburg: Andreasstadel
  • Rottweil: Central
  • Saarbrücken: Camera Zwo
  • Soest: Kino Kulturhaus Alter Schlachthof
  • Speyer: Theaterhaus
  • Stuttgart: Atelier am Bollwerk
  • Sulzbach: Kinopolis Main-Taunus
  • Tübingen: Blaue Brücke
  • Überlingen: Cine-Greth
  • Weil der Stadt: Kinocenter
  • Weilheim: Kinocenter Trifthof Weilheim
  • Wuppertal: Cinema

Verlosung von Kinokarten unter aktiven Beobachter*innen

NABU|naturgucker verlost 5×2 Kinokarten für den Film „INSEKTEN – HELDEN IM VERBORGENEN“. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, ist es erforderlich, im zehntägigen Zeitraum vom 1. bis einschließlich 10. Juli 2026 Naturbeobachtungen auf dem → Meldeportal von NABU|naturgucker zu veröffentlichen. Es können ausschließlich auf dem Meldeportal registrierte Personen teilnehmen. Eine Teilnahme mittels eines Sammelaccounts für Meldeaktionen, z. B. „NABU Sammelmelder“, ist nicht möglich. Mehr Informationen zum Thema Registrierung finden sich → hier.

Um sich für die Teilnahme zu qualifizieren, muss eine der folgenden beiden Bedingungen erfüllt sein:

  • Hochladen von mindestens 25 Naturbeobachtungen aus dem Wettbewerbszeitraum (1. bis 10. Juli 2026) ohne Belegbilder/-videos

oder

  • Hochladen von mindestens 10 Naturbeobachtungen aus dem Wettbewerbszeitraum (1. bis 10. Juli 2026) mit Belegbildern/-videos.

Es können Naturbeobachtungen aus allen Ländern zu allen Artengruppen sowie von Landschaftstypen und Naturphänomenen hochgeladen werden. Das Hochladen der Beobachtungen und ggf. Bilder/Videos kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: mithilfe der Desktop-Seitenversion des Meldeportals, mit der mobilen Seitenversion des Meldeportals, mithilfe von Aktionsseiten (Beobachtungs-Meldeseiten) und mit einer der Melde-Apps von NABU|naturgucker.

Unsere Tipps

🔍Bei der → Meldeaktion Sommerinsekten mitmachen und gleichzeitig die Teilnahme am Wettbewerb sichern!

🎓Das eigene Wissen über Insekten mit den kostenlosen Online-Kursen der NABU|naturgucker-Akademie vergrößern – hier geht’s zur → Kursübersicht!

Auslosung

Wird ein*e Teilnehmer*in als Gewinner*in ausgelost, wird diese Person während derselben Wettbewerbsrunde bei weiteren Auslosungen nicht mehr berücksichtigt. Pro Wettbewerb ist demzufolge nur ein Losgewinn pro Teilnehmer*in möglich.

Alle Gewinner*innen werden per E-Mail über das Ergebnis der Auslosung informiert. NABU|naturgucker behält sich vor, den jeweiligen Sachpreis nach Ausbleiben einer Rückmeldung innerhalb einer von NABU|naturgucker gesetzten Frist anderweitig zu verlosen.

Haftung, Durchführung und Ausschluss

NABU|naturgucker haftet weder für die fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für beschädigte, fehlgeleitete oder verspätete Teilnahmeeintragungen sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Verlosungswettbewerbs oder die Teilnahme an diesem Wettbewerb beeinflussen. NABU|naturgucker übernimmt insbesondere keine Haftung, wenn E-Mails oder sonstige Daten nicht ordnungsgemäß oder falsch eingegeben werden und infolgedessen nicht oder verspätet an NABU|naturgucker übermittelt werden. Im übrigen haftet NABU|naturgucker nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, Mitarbeiter*innen und/oder Erfüllungsgehilfen.

Die Durchführung der Verlosung der Kinokarten und deren Vergabe obliegen ausschließlich NABU|naturgucker. Maßgeblich für die Ermittlung der Gewinner*innen sind die auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker eingereichten Beobachtungen und ggf. die dort eingereichten Belegbilder/-videos.

NABU|naturgucker behält sich vor, den Verlosungswettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden oder zu verändern. Von dieser Möglichkeit macht NABU|naturgucker nur dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen oder einer zu geringen Anzahl Teilnehmender eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer teilnehmenden Person oder einer dritten Person verursacht wurde, kann NABU|naturgucker von dieser Person den Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

Sofern nicht zwingende gesetzliche Regelungen bestehen, übernimmt NABU|naturgucker keinerlei darüber hinausgehende, wie auch immer geartete Haftung im Zusammenhang mit irgendeinem im Rahmen des Verlosungswettbewerbs an eine Person vergebenen Preis. NABU|naturgucker ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen zu ändern. Dies wird gesondert auf den Webseiten von NABU|naturgucker bekannt gegeben.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich NABU|naturgucker das Recht vor, Personen vom Verlosungswettbewerb auszuschließen. Bei (auch nur versuchter) Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder einer Vorteilsverschaffung durch anderweitige (auch nur versuchte) Manipulation ist NABU|naturgucker berechtigt, auch nachträglich Preise abzuerkennen und diese auf Kosten des Teilnehmenden zurückzufordern.

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Die Preisträgerschaft ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung der Preise ist nicht möglich.

Mitglieder und Angestellte der NABU|naturgucker gemeinnützige eG und juristische Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Northeim. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder der fehlenden Bestimmung gilt eine solche, die der von den Parteien Beabsichtigten am nächsten kommt.

Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.

Veranstalter

Der Beobachtungswettbewerb wird von der NABU|naturgucker gemeinnützige eG veranstaltet.

Datenschutz

Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer → Datenschutzerklärung.