Startseite » Blog » Zu stark geschnitten, zu viel zerstört: Wenn Pflege der Natur schadet

Zu stark geschnitten, zu viel zerstört: Wenn Pflege der Natur schadet

In Deutschland ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Gebüsche und viele Gehölze stark zurückzuschneiden. Der Grund dafür ist der Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die in dieser Zeit ihre Nistplätze anlegen und ihre Jungen aufziehen. Solche Eingriffe würden ihren Fortpflanzungserfolg unmittelbar gefährden. So weit, so bekannt (hoffentlich!).

Außerhalb dieser gesetzlich geregelten Sperrzeit sind Pflege- und Formschnitte zwar grundsätzlich möglich. Doch selbst dann können Pflegemaßnahmen unzulässig sein, beispielsweise wenn geschützte Arten betroffen sind, ein Baum unter besonderem Schutz steht oder örtliche Vorschriften strengere Regeln festlegen. Wer Hand anlegt, sollte deshalb nicht nur auf das Datum achten, sondern auch den Artenschutz, kommunale Satzungen und den tatsächlichen Zustand der Pflanzen berücksichtigen.

Dass dies nicht immer geschieht und schwer zulasten der Natur gehen kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Northeim in Niedersachsen, dem Ursprungsort von NABU|naturgucker, bei der Gründung damals noch unter dem Namen naturgucker.

Stefan Munzinger, Gründungsmitglied von naturgucker.de, ist seit Juli 2019 nahezu täglich mit seinen Hunden in der Feldflur seines Stadtteils Langenholtensen, der zur Kreisstadt Northeim gehört, unterwegs. Als engagierter Naturgucker beobachtet er dabei stets auch seine Umgebung. Er freute sich sehr, dass ihn seine Gassirunde durch das Brutrevier eines Neuntöters führte.

Die Betonung liegt hier auf „führte”, denn leider ist davon auszugehen, dass die gemäß Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Vögel (§ 7, Abs. 2, Nr. 13) sich ab diesem Jahr wohl ein neues Revier suchen müssen. Das liegt an Pflegemaßnahmen, die die Feldmarksgenossenschaft Langenholtensen in den vergangenen Wochen durchgeführt hat. Dabei wurden wichtige Gehölzstrukturen in ihrem Habitat zerstört, die für die Neuntöter von großer Bedeutung sind – also für Vögel, die wiederum für den Landkreis Northeim sehr bedeutungsvoll sind, wie der Teilbericht Biotopverbund aus dem Jahr 2021 belegt. 

Von dem schweren Eingriff in die Natur in Langenholtensen sind zudem zahlreiche weitere Arten betroffen, darunter etliche Singvögel und vor allem Insekten, die auf krautige Pflanzen und Hecken angewiesen sind. Neben Bäumen, die sehr stark beschnitten wurden, fielen auch diese die Wege säumenden Pflanzen der übereifrigen Pflege zum Opfer. Der vollständige Beitrag über die Brutplatzzerstörung und massive Schädigung der Natur ist → hier zu lesen.

Übrigens wurde die Untere Naturschutzbehörde eingeschaltet, was in solchen Fällen ein wichtiger und nötiger Schritt ist. Doch leider ist der Schaden bereits angerichtet. Es bleibt abzuwarten, wie lange es dauern wird, bis sich der Lebensraum so weit erholt hat, dass er wieder bewohnbar ist für die Arten, die bislang in ihm gelebt haben.Alle Naturbegeisterten, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, sollten ihre Naturbeobachtungen über einen längeren Zeitraum dokumentieren – gerne auf unserem → Meldeportal – und so dazu beitragen, dass es belastbare Daten gibt, die die Schädlichkeit falsch durchgeführter Pflegemaßnahmen belegen.

Bildquelle Titelbild
Neuntöter (Lanius collurio) macht den Abflug, (c) Peter Reus/NABU-naturgucker.de