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Grundsätzliches zu Bildern und Videos

Hier finden Sie allgemeine Informationen zu Bildern und Videos auf dem → Meldeportal von NABU|naturgucker. Außerdem geben wir Ihnen grundlegende Tipps zur Bearbeitung von Bildern und Videos vor dem Hochladen.

Generelle Hinweise und technische Details

Die auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker hochgeladenen Fotos werden bei Flickr gespeichert
Die auf dem Meldeportal von NABU|naturgucker hochgeladenen Fotos werden bei Flickr gespeichert

Bei den Naturmotiven, die auf den von Ihnen im Meldeportal von NABU|naturgucker hochgeladenen Bildern und Videos zu sehen sind, haben Sie → viele Möglichkeiten. Wichtig ist jedoch: Sie dürfen nur Bilder und Videos hochladen, bei denen Sie selbst Rechteinhaber*in sind. Außerdem sind Sie dafür verantwortlich, dass durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt werden und dass Sie beim Fotografieren oder Filmen sorgsam mit der Natur umgehen.

Alle im Meldeportal hochgeladenen Bilder werden auf der Webseite → Flickr gespeichert und über eine Software-Schnittstelle im Meldeportal angezeigt. Entsprechendes gilt für Videos, die auf der Webseite → Vimeo gespeichert werden. Aus Datenschutzgründen übermittelt NABU|naturgucker die Bild- und Videodateien ohne eingebettete Metadaten (Exif-Daten) an Flickr bzw. Vimeo. Angaben zum Kameratyp, zu den Belichtungseinstellungen sowie gegebenenfalls enthaltene GPS-Koordinaten werden daher weder an diese Plattformen übermittelt noch im Meldeportal gespeichert.

Bilder und Videos können nur von Personen hochgeladen werden, die beim Meldeportal → registriert und angemeldet sind. Betrachten können sie jedoch alle Besucher*innen des Meldeportals – auch ohne Registrierung. Darüber hinaus werden die Bilder auf Flickr und die Videos auf Vimeo veröffentlicht und können auch dort angesehen werden. Bitte bedenken Sie dies, bevor Sie Bilder und Videos hochladen: Nach der Veröffentlichung sind sie frei im Internet zugänglich.

Bilder dürfen nicht größer als 10 MB sein und müssen im JPG-Format vorliegen.

Videos dürfen beim Hochladen nicht größer als 50 MB sein. Unterstützt werden derzeit die Dateiformate MOV und MP4. Bitte achten Sie darauf, dass Smartphone-Videos in der richtigen Ausrichtung vorliegen. Falls nötig, können Sie die Ausrichtung mit geeigneter Software vor dem Hochladen korrigieren, siehe → weiter unten.

Tondokumente, zum Beispiel im WAV- oder MP3-Format, können derzeit nicht direkt auf dem Meldeportal veröffentlicht werden. Sie können Tonaufzeichnungen aber als Video hochladen, indem Sie sie in eines der unterstützten Videoformate MOV oder MP4 umwandeln. Ergänzen Sie das Video am besten um ein Standbild, auf dem die entsprechende Art zu sehen ist. Falls Sie kein geeignetes Bild besitzen, können Sie vielleicht ein von einer anderen auf dem Meldeportal aktiven Person hochgeladenes Bild nutzen – fragen Sie einfach nach. Wie Sie andere Aktive direkt kontaktieren können, beschreiben wir → hier.

Veröffentlichung von Bildern/Videos erfolgt mit Namensnennung

Damit Naturbeobachtungsdaten sowie Bilder und Videos aus dem Meldeportal für Naturschutz und Forschung verwendet und eindeutig zugeordnet werden können, müssen die Namen der Urheber*innen sichtbar sein. Deshalb ist eine Registrierung auf dem Meldeportal und den zugehörigen Aktionsseiten nur mit Ihrem Klarnamen möglich. Ihr Name wird gemeinsam mit den von Ihnen veröffentlichten Naturbeobachtungsdaten, Bildern, Videos und Kommentaren öffentlich angezeigt. Einzige Ausnahme hiervon sind Beobachtungen, Bilder und Videos, die geschützte Arten betreffen.

Wenn es besondere Gründe gibt, aus denen Ihr Name nicht öffentlich angezeigt werden sollte – beispielsweise, weil Sie von Stalking betroffen sind –, wenden Sie sich bitte an uns unter info@NABU-naturgucker.de. Gemeinsam finden wir eine Lösung. Uns ist bewusst, dass es Situationen gibt, in denen eine Ausnahme von der Klarnamenregelung notwendig sein kann.

Hinweis: Dass die Namen der Fotograf*innen und Beobachter*innen öffentlich angezeigt werden, ist für die eindeutige Kennzeichnung der Urheberrechte wichtig. Diese namentliche Zuordnung steht im Einklang mit dem Datenschutz. Weitere Informationen finden Sie in unseren → Nutzungsbedingungen sowie im Beitrag über → Datenschutz und Urheberrecht.

Technische Hinweise und Tipps fürs Bearbeiten von Bildern und Videos

Fotos

Für die Bearbeitung von Bildern eignen sich die meisten gängigen Programme und Apps. Dazu gehören sowohl professionelle Anwendungen wie Lightroom und Photoshop als auch Alternativen wie Affinity. Zwei kostenfrei nutzbare Online-Anwendungen mit zahlreichen Funktionen zur Bildbearbeitung sind → Canva und → Photopea. Die genannten Programme sind nur Beispiele; selbstverständlich können Sie auch andere geeignete Anwendungen verwenden.

Zum Bearbeiten von Bildern, die auf dem Meldeportal veröffentlicht werden sollen, sollten Sie die Windows Fax- und Bildanzeige möglichst nicht verwenden. Beim Speichern kann dieses Programm die Information zur Bildausrichtung verändern. Dadurch kann es passieren, dass hochformatige Bilder auf dem Meldeportal später falsch erkannt und um 90° gedreht im Querformat angezeigt werden.

Bei den meisten anderen Bildbearbeitungsprogrammen tritt dieses Problem in der Regel nicht auf. Dennoch kann es bei einzelnen Kameramodellen vorkommen, dass die Bildausrichtung nicht korrekt erkannt wird. Dies betrifft beispielsweise Fotos, die mit bestimmten Camcordern aufgenommen wurden. Entfernen Sie in diesem Fall das gespeicherte Kameramodell aus den Bildinformationen. Sie finden diese Angabe unter Eigenschaften/Details/Kameramodell.

Dieses Hochformatbild wurde mit einem Programm bearbeitet, das die Ausrichtung nicht gemäß internationalem Standard gespeichert hat, wodurch es in der Übersicht um 90° verdreht dargestellt wird.
Dieses Hochformatbild wurde mit einem Programm bearbeitet, das die Ausrichtung nicht gemäß internationalem Standard gespeichert hat, wodurch es in der Übersicht um 90° verdreht dargestellt wird.

Videos

Videos, die mit Digitalkameras oder Smartphones aufgenommen wurden, sind häufig sehr große Dateien. Außerdem kann es sinnvoll sein, nur einzelne Szenen daraus zu veröffentlichen oder längere Aufnahmen zu kürzen. Für das Schneiden von Videos gibt es zahlreiche kostenlose Anwendungen, die teilweise sehr einfach zu bedienen sind. Wer höhere Ansprüche an die Qualität oder die Bearbeitungsmöglichkeiten hat, kann leistungsfähige Programme wie das kostenlose → DaVinci Resolve nutzen. Der große Funktionsumfang solcher Anwendungen erfordert jedoch oft etwas Einarbeitung. Die investierte Zeit kann sich aber lohnen, wenn Videos nicht nur gekürzt, sondern umfangreicher bearbeitet werden sollen.

Damit Ihre Videos die auf dem Meldeportal zulässige Maximalgröße von 50 MB nicht überschreiten, müssen Sie die Dateien gegebenenfalls vor dem Hochladen verkleinern. Dafür gibt es verschiedene Programme, zum Beispiel den → VLC Player. Die Software ist für Windows, Mac und Linux sowie weitere Betriebssysteme verfügbar und kann mehr als nur Videos abspielen. Eine Anleitung zum Verkleinern von Videos mit dem VLC Player finden Sie bei → Heise.de.

Außerdem können Sie verschiedene Online-Tools nutzen, die sich über Suchmaschinen und KIs finden lassen (Suchbegriffe: „Videos online verkleinern“). Bitte beachten Sie, dass manche Anbieter automatisch Wasserzeichen, Hinweise auf die eigene Webseite oder Werbelinks in die verkleinerten Videos einfügen. Zudem gibt es häufig Einschränkungen, zum Beispiel eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl kostenlos verkleinerbarer Videos pro Tag.

Bild- und Videobearbeitung – was dabei zu beachten ist

Grundsätzlich ist eine moderate Bearbeitung von Bildern und Videos vor der Veröffentlichung auf unserem Meldeportal möglich und oft sogar sinnvoll. Dazu gehören beispielsweise Korrekturen der Belichtung, ein Zuschnitt oder eine leichte Nachschärfung von Bildern. Bei Videos können unter anderem die Lautstärke der Tonspur angepasst oder vergleichbare technische Korrekturen vorgenommen werden. Wichtig ist jedoch, dass die inhaltliche Aussage erhalten bleibt und die tatsächlich beobachtete Situation in der Natur nicht verfälscht dargestellt wird.

Oder anders formuliert: Nicht akzeptiert werden Bearbeitungsschritte, die die inhaltliche Aussage eines Bildes oder Videos verändern oder die tatsächlich beobachtete Situation deutlich verfälschen. Dazu zählen beispielsweise extreme Farbveränderungen, damit ein Schmetterling auf einem Foto noch brillanter wirkt, oder das Hineinkopieren weiterer Vogelindividuen, um einen Starenschwarm größer oder eindrucksvoller erscheinen zu lassen.

Wir bitten Sie daher, solche manipulierten oder deutlich verfälschten Aufnahmen nicht auf dem Meldeportal zu veröffentlichen.

Links: Originalbild; Mitte: moderat bearbeitetes und gut verwendbares Bild; rechts: übermäßig stark bearbeitetes und von der Realität abweichendes Bild, das nicht hochgeladen werden sollte
Links: Originalbild; Mitte: moderat bearbeitetes und gut verwendbares Bild; rechts: übermäßig stark bearbeitetes und von der Realität abweichendes Bild, das nicht hochgeladen werden sollte

Bilder und Videos als wichtige Belegdokumente

Für Forschung und Naturschutz ist es wichtig, dass Beobachtungsdaten durch Bilder und/oder Videos ergänzt und damit belegt werden. Diese Belegdokumente sind wertvolle Nachweise, die die Angaben zu einer Beobachtung – also die Beschreibung einer Sichtung in der Natur – untermauern. Gleichzeitig helfen sie dabei, die Plausibilität einer Artbestimmung einzuschätzen.

Ein Beobachtungsdatensatz mit mindestens einem Belegfoto oder -video wird in den Beobachtungslisten durch ein blaues Kamerasymbol gekennzeichnet, siehe Markierung #1. Durch Anklicken des Symbols werden die verfügbaren Belegbilder und -videos in einem Detailansichtsfenster angezeigt.

Das blaue Kamerasymbol zeigt an, dass zu einer Beobachtung mindestens ein Belegbild oder -video vorliegt
Das blaue Kamerasymbol zeigt an, dass zu einer Beobachtung mindestens ein Belegbild oder -video vorliegt

Ein Bild oder Video wird automatisch als Beobachtungsbeleg erkannt, wenn Aufnahmedatum, gezeigte Art und Aufnahmegebiet mit den Angaben einer Beobachtung übereinstimmen. Die Zuordnung von Bildern und Videos zu den passenden Beobachtungen übernimmt die Datenbank automatisch.

Wenn Sie zu einer Beobachtung eine oder mehrere Belegaufnahmen angefertigt haben, brauchen Sie nach dem Erfassen der Beobachtung nur noch die entsprechenden Bilder oder Videos hochzuladen. Wie das geht, erfahren Sie → hier.

Technischer Hinweis: Wenn Sie ein Bild oder Video zuerst hochladen und die zugehörigen Beobachtungsdaten anschließend in einem separaten Meldevorgang erfassen, wird die automatische Zuordnung zwischen Belegmedium und Beobachtung nicht sofort hergestellt. Die Prüfung aller neuen Daten in Echtzeit würde eine sehr hohe Rechenleistung erfordern und könnte die Geschwindigkeit des Meldeportals für alle Nutzer*innen beeinträchtigen. Daher werden neue Verknüpfungen zwischen Beobachtungsdatensätzen und Bildern bzw. Videos einmal täglich nachts automatisch berechnet. Spätestens am folgenden Tag sollten die Belegbilder und -videos gemeinsam mit den zugehörigen Beobachtungen angezeigt werden.

Wenn Sie grundlegende Angaben zu einem Bild oder Video oder die Daten einer Beobachtung nachträglich ändern, kann die automatische Zuordnung zwischen Beobachtung und Belegaufnahme vorübergehend aufgehoben werden. Bei der nächsten nächtlichen Aktualisierung der Datenbank wird diese Zuordnung automatisch wiederhergestellt und ist danach erneut sichtbar.

Deshalb unser Tipp: Laden Sie Beobachtungen und die dazugehörigen Bilder oder Videos möglichst immer gemeinsam hoch. Mit unserem Meldeformular ist dies ganz einfach möglich.

Die Anzahl der Belegbilder und -videos pro Beobachtung ist nicht begrenzt. Sie beziehen sich auf den Nachweis einer Art in einem bestimmten Gebiet an einem bestimmten Tag und nicht ausschließlich auf die Beobachtung einer einzelnen Person. Daher können zu Ihrer Beobachtung auch Bilder oder Videos anderer Beobachter*innen angezeigt werden, wenn diese am selben Tag, im selben Gebiet und zur selben Art aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich nicht um eine Fehlfunktion der Webseite, sondern um die automatische Zuordnung passender Belege.

Bilder und Videos sensibler Arten schützen

So sieht die Detailansicht eines geschützten Bildes aus
So sieht die Detailansicht eines geschützten Bildes aus

Zeigen Ihre Bilder und/oder Videos sensible Arten, können Sie diese auf dem Meldeportal mit einem Schutz versehen. Dies ist sowohl direkt beim Hochladen als auch nachträglich über das Eingabeformular möglich, indem Sie das Häkchen bei „geschützt“ setzen. Geschützte Fotos und Videos werden in der Galerie ohne exakte Ortsangabe (in Deutschland nur auf Bundeslandebene) und ohne den Namen der hochladenden Person angezeigt.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie → hier.

Erklär-Videos zum Thema

Hinweis: Alle Videos sind auf Vimeo.com gespeichert und hier eingebettet. Um sie ansehen zu können, ist es aus Datenschutzgründen erforderlich, sie vorher manuell zu entsperren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wer kann Bilder/Videos ansehen, wer kann hochladen und wo werden sie gespeichert?

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Weitere Informationen
Welche Motive sind geeignet?

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Bilder/Videos schützen – wie es geht und wie es sich auswirkt

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Artzuordnung bei Bildern und Videos nicht vergessen

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